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Impressum
Offerten
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Die Angebote verstehen sich generell und ohne Hinweis freibleibend.
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Preise
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Die Preise verstehen sich in Schweizer-Franken, exklusive Mehrwertsteuer.
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Leistungsumfang
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Die Preise der Montagearbeiten sind, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist, einschliesslich Lieferung der nötigen Materialien franko Baustelle, Arbeitslöhne, Unterhalts- und Reisekosten der Monteure, exkl. Abdeckarbeiten und Schuttabfuhr berechnet. Material- und vertragliche Lohnaufschläge können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Auf der Baustelle ausgeführte Musterarbeiten oder Beratungstätigkeiten werden nach den Richtlinien des SIA verrechnet.
Die Kosten von Expertisen, Messungen, Berechnungen, Plänen und Aufwendungen anderer Art, die für die Ausarbeitung der Offerte nötig sind, werden grundsätzlich nach den Richtlinien des SIA (Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein) in Rechnung gestellt, falls kein Auftrag erteilt wird.
Nicht inbegriffen sind die Kosten für das Liefern und Versetzen von Komplementärteilen, deren Zubehör und Hilfskonstruktionen zur Befestigung, sofern sie nicht klar umschrieben aus der Offerte hervorgehen. Bereits gelieferte, von Schneider Dämmtechnik AG zu montierende Komplementärteile, müssen rechtzeitig auf die verschiedenen Stockwerke verteilt werden.
Eine Beteiligung an einer Baureklametafel bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Schneider Dämmtechnik AG.
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Zuschläge
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Wird auf Wunsch der Bauherrschaft Überzeit-, Nacht- oder Sonntagsarbeit geleistet, so wird diese separat in Rechnung gestellt.
Zuschläge für erschwerende Umstände (Raumtemperatur über 40°C, nasse oder gesundheitsgefährdende Umgebung, ausserordentliche Schmutzarbeiten) werden verrechnet, sofern diese bei der Offert-Anfrage nicht bekanntgegeben wurden oder nicht erfasst werden konnten.
Allfällige Mehrkosten für die in der Offerte nicht enthaltenen Arbeitsleistungen, Materialien, sowie Reisespesen, Logierkosten und Reisezeiten der Monteure infolge lokaler Feiertage, zwangsweise oder bauseitig veranlasster Arbeitsverzögerungen, Arbeitsunterbrechungen usw., werden in Rechnung gestellt.
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| Regie |
Regiearbeiten werden nach dem im Zeitpunkt der Ausführung gültigen Tarif in Rechnung gestellt. Auf Regiearbeiten wird kein Rabatt gewährt.
Regiearbeiten sind (mit Einschluss von Materialpreisänderungen) in allen Fällen teuerungsberechtigt.
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| Arbeitsbedingungen |
Bauseitige Arbeiten und Bauprogramm müssen ein rationelles und ungehindertes Arbeiten ohne Unterbrechungen ermöglichen. Der Besteller hat kostenlos elektrische Energie mit Anschlüssen gemäss den gültigen Sicherheitsvorschriften, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Wetterschutz, Gerüste sowie einen abschliessbaren Raum für Garderobe und die Lagerung der Materialien, ferner Lifte oder Bauaufzüge für Zu- und Wegtransporte zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Schweissarbeiten sind bauseits auszuführen. Feuerpolizeiliche Vorschriften sind bauseits abzuklären und der Schneider Dämmtechnik AG mitzuteilen.
Müssen gemäss Leistungsbeschrieb Arbeiten mit Schäum-, Beschichtungs- und Klebematerialien ausgeführt werden, so müssen die produktebedingten Mindesttemperaturen der Umgebung und der zu behandelnden Flächen bauseits gewährleistet sein.
Der Besteller hat für den Schutz von Einrichtungen und ausgeführten Arbeiten besorgt zu sein. Arbeiten, die zur Behebung von Schäden dienen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
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Sachversicherungen
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Der Besteller hat für die Versicherung der Materialien und Werkzeuge nach Anlieferung auf die Verwendungsstelle gegen Diebstahl-, Feuer-, Explosions-, Wasser-, Frost- und Korrosionsschäden besorgt zu sein und dafür aufzukommen. Er ist überdies verpflichtet, für die Deckung in Form einer progressiven Bauzeitversicherung zu sorgen.
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Messvorschriften
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Das Ausmass erfolgt nach den einschlägigen SIA-Bestimmungen. Die Erstellung des Ausmasses dient gleichzeitig der Abnahmekontrolle der Arbeiten. Nachträglich gemeldete Mängel werden nur dann kostenlos behoben, wenn sie unter die Garantiepflicht fallen.
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Fristen,
insbesondere Lieferfrist
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Die Einhaltung der vertraglichen Fristen setzt die rechtzeitige Übergabe der definitiven Planunterlagen und technischen Angaben voraus, ferner bei Montagebeginn einen Baufortschritt, der die Arbeiten ohne Unterbruch auszuführen erlaubt. Sind diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllt, muss im gegenseitigen Einvernehmen ein neuer Termin vereinbart werden; zu einer Erstreckung der Frist nur um die Zeitspanne der bauseits eingetretenen Verzögerung ist die Schneider Dämmtechnik AG nicht verpflichtet.
Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich nur auf die im Zeitpunkt der Autragserteilung bekannten Arbeiten. Die Schneider Dämmtechnik AG bestimmt frei über Grösse und zeitlichen Einsatz der Montageequipe, solange die Einhaltung der Fristen dadurch nicht in Frage gestellt wird.
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Pläne und Studien
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Alle Rechte an Plänen, Studien und anderen Unterlagen, namentlich Urheberrechte, verbleiben der Schneider Dämmtechnik AG. Ohne ihre schriftliche Zustimmung dürfen weder Kopien hergestellt noch diese Unterlagen Dritten mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden.
Die Schneider Dämmtechnik AG ist berechtigt, für die Ausarbeitung von Plan- und Detail-unterlagen eine Projektentschädigung gemäss SIA-Norm 102 (1984) zu verlangen.
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Garantie, Haftung
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Die Garantie erfolgt nach den Bedingungen des SIA für die Dauer von zwei Jahren. Zeigen sich innert dieser Frist Mängel, welche nachweisbar auf Material-, Montage- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, werden diese kostenlos behoben.
Die bei Auftragserteilung festgelegten Betriebsdaten sowie von der Schneider Dämmtechnik AG erstellte Vorschriften für die Inbetriebnahme von Aggregaten oder Anlagen müssen eingehalten werden. Messdaten sind bis zum Ablauf der Garantiefrist lückenlos zu dokumentieren.
Bauseitig verlangte konstruktive Änderungen oder Ergänzungen bedingen die schriftliche Zustimmung der Schneider Dämmtechnik AG.
Mängel und Schäden, die auf äussere, ursprünglich nicht genau erfassbare Einflüsse oder ungenügend definierte Auftragsbedingungen zurückzuführen sind, sowie bauseitig funktionelle Beeinträchtigung unserer Konstruktionen, entbindet von jeglicher Garantiepflicht; desgleichen Arbeiten, die aufgrund unserer Auskünfte, Beratungen oder Pläne durch Drittpersonen, mit oder ohne unsere Beihilfe, ausgeführt werden.
Weitergehende und/oder andere Ansprüche aus dieser Garantieverpflichtung, insbesondere jede Haftung für direkten oder indirekten Schaden sind wegbedungen. Vorbehalten bleibt nur die Haftung der Schneider Dämmtechnik AG selbst, bezw. ihrer Organe, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Sachen, die gewerblich genutzt werden, ist jede Haftung wegbedungen.
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| Eigentumsvorbehalt |
Die angelieferten Materialien bleiben bis zur Erfüllung des Werkvertrages im Eigentum der Schneider Dämmtechnik AG mit vollem Verfügungsrecht. Die Schneider Dämmtechnik AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im einschlägigen Register zur Eintragung zu bringen.
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Verrechnungsabschluss
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Der Besteller verzichtet unter allen Umständen auf die Geltendmachung eines Retentionsrechtes sowie auf jede Verrechnung mit Gegenforderungen.
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Vertragsänderungen
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Von diesen Bedingungen und den übrigen Vereinbarungen der Parteien abweichende oder sie ergänzende Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
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Zahlungsbedingungen
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Ohne gegenteilige Vereinbarung gilt folgendes:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Arbeitsbeginn
1/3 30 Tage netto nach Fertigstellung
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Geltungsbereich
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Die vorliegenden Bedingungen für die Offertstellung, Lieferung und Montage treten stillschweigend bei Auftragserteilung bezw. Offertstellung in Kraft.
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Recht und Gerichtsstand
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Diese Bedingungen und in ihrem Rahmen abgeschlossene Vereinbarungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.
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